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   BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 72/07 B   

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BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 72/07 B (https://dejure.org/2009,42485)
BSG, Entscheidung vom 17.06.2009 - B 6 KA 72/07 B (https://dejure.org/2009,42485)
BSG, Entscheidung vom 17. Juni 2009 - B 6 KA 72/07 B (https://dejure.org/2009,42485)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 1/06 R

    Vertrags- (Zahn-) Arzt - Zulassungsentziehung - gröbliche Pflichtverletzung in

    Auszug aus BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 72/07 B
    Auf die Revision der Klägerin ist das Urteil des LSG wegen unzureichender Darlegungen zur Frage eines Wohlverhaltens der Klägerin während des länger dauernden Berufungsverfahrens bei nicht sofort vollzogener Zulassungsentziehung aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückverwiesen worden (Urteil vom 19.7.2006 - BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 12).

    12 Nach der Rechtsprechung des Senats muss die Prognose eines künftigen Wohlverhaltens zweifelsfrei zur Überzeugung des Tatrichters feststehen; jeder ernstliche Zweifel darüber, dass eine Verhaltensverbesserung tatsächlich eingetreten ist, hat die Verneinung von Wohlverhalten zur Folge (BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 12 RdNr 18 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerfG und des BGH; BSG, Beschluss vom 27.6.2007- B 6 KA 20/07 B - BeckRS 2007-45493; BSG, Beschluss vom 5.11.2008 - B 6 KA 59/08 B - juris RdNr 11).

  • BGH, 15.03.2006 - XII ZR 138/01

    Zurechnung des Verschuldens eines durch den Prozessbevollmächtigten bestellten

    Auszug aus BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 72/07 B
    Lediglich ein nach Beendigung des Mandatsverhältnisses unterlaufenes Versäumnis eines früheren Prozessbevollmächtigten muss sich ein Beteiligter nicht mehr zurechnen lassen, da dann die innere Rechtfertigung für eine Zurechnung entfallen ist (BSGE, aaO; BSG, Beschluss vom 17.5.2000 - B 7 AL 16/00 B - juris RdNr 6; BGH VersR 1992, 378; BGH NJW 2006, 2334, 2335; BGH NJW 2008, 234).

    Dementsprechend haben die obersten Bundesgerichte für die hier zu beurteilende Konstellation, dass ein Prozessbevollmächtigter unmittelbar vor Ablauf der - bereits verlängerten - Frist zur Begründung eines Rechtsmittels das Mandat niederlegt und keine Begründung bei Gericht einreicht, entschieden, dass in diesem Fall das Anwaltsverschulden mit der Vertragsbeendigung zusammentrifft und deshalb noch der vertretenen Partei zuzurechnen ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 8 S 11 f; BSG, Beschluss vom 17.5.2000, aaO, RdNr 7; BSG, Beschluss vom 28.2.2008 - B 14 AS 182/07 B - juris RdNr 2; BGH VersR 1984, 850, 851; BGH VersR 1992, 378, 379; BGH NJW 2006, 2334, 2335 ; BFH, Beschluss vom 4.11.2008, V B 101/08 - BFH/NV 2009, 399, 400).

  • BGH, 25.06.1991 - VI ZB 15/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 72/07 B
    Lediglich ein nach Beendigung des Mandatsverhältnisses unterlaufenes Versäumnis eines früheren Prozessbevollmächtigten muss sich ein Beteiligter nicht mehr zurechnen lassen, da dann die innere Rechtfertigung für eine Zurechnung entfallen ist (BSGE, aaO; BSG, Beschluss vom 17.5.2000 - B 7 AL 16/00 B - juris RdNr 6; BGH VersR 1992, 378; BGH NJW 2006, 2334, 2335; BGH NJW 2008, 234).

    Dementsprechend haben die obersten Bundesgerichte für die hier zu beurteilende Konstellation, dass ein Prozessbevollmächtigter unmittelbar vor Ablauf der - bereits verlängerten - Frist zur Begründung eines Rechtsmittels das Mandat niederlegt und keine Begründung bei Gericht einreicht, entschieden, dass in diesem Fall das Anwaltsverschulden mit der Vertragsbeendigung zusammentrifft und deshalb noch der vertretenen Partei zuzurechnen ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 8 S 11 f; BSG, Beschluss vom 17.5.2000, aaO, RdNr 7; BSG, Beschluss vom 28.2.2008 - B 14 AS 182/07 B - juris RdNr 2; BGH VersR 1984, 850, 851; BGH VersR 1992, 378, 379; BGH NJW 2006, 2334, 2335 ; BFH, Beschluss vom 4.11.2008, V B 101/08 - BFH/NV 2009, 399, 400).

  • BSG, 17.05.2000 - B 7 AL 16/00 B

    Zurechnung des Verschuldens des Prozeßbevollmächtigten im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 72/07 B
    Lediglich ein nach Beendigung des Mandatsverhältnisses unterlaufenes Versäumnis eines früheren Prozessbevollmächtigten muss sich ein Beteiligter nicht mehr zurechnen lassen, da dann die innere Rechtfertigung für eine Zurechnung entfallen ist (BSGE, aaO; BSG, Beschluss vom 17.5.2000 - B 7 AL 16/00 B - juris RdNr 6; BGH VersR 1992, 378; BGH NJW 2006, 2334, 2335; BGH NJW 2008, 234).

    Dementsprechend haben die obersten Bundesgerichte für die hier zu beurteilende Konstellation, dass ein Prozessbevollmächtigter unmittelbar vor Ablauf der - bereits verlängerten - Frist zur Begründung eines Rechtsmittels das Mandat niederlegt und keine Begründung bei Gericht einreicht, entschieden, dass in diesem Fall das Anwaltsverschulden mit der Vertragsbeendigung zusammentrifft und deshalb noch der vertretenen Partei zuzurechnen ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 8 S 11 f; BSG, Beschluss vom 17.5.2000, aaO, RdNr 7; BSG, Beschluss vom 28.2.2008 - B 14 AS 182/07 B - juris RdNr 2; BGH VersR 1984, 850, 851; BGH VersR 1992, 378, 379; BGH NJW 2006, 2334, 2335 ; BFH, Beschluss vom 4.11.2008, V B 101/08 - BFH/NV 2009, 399, 400).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 72/07 B
    Gemäß § 85 Abs. 2 ZPO steht das Verschulden des Bevollmächtigten dem Verschulden der Partei gleich (zur Vereinbarkeit dieser Bestimmung mit dem Grundgesetzs BVerfGE 60, 253, 288 ff; vgl auch BVerfG , NJW 2003, 1516; BVerfGK 3, 306, 308).
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 72/07 B
    Zudem muss er die tatsächlichen Umstände, welche den Verstoß begründen sollen, substantiiert dartun und darüber hinaus darlegen, inwiefern die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensmangel beruht (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 4, Nr. 21 RdNr 4, jeweils mwN; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl 2008, Kap IX RdNr 202 ff).
  • BSG, 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B

    Unzulässiger Angriff auf die Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 72/07 B
    17 b) Soweit die Klägerin eine Verletzung der Amtsermittlungspflicht gemäß § 103 SGG rügt, hat sie keinen Beweisantrag bezeichnet, den ihr Prozessbevollmächtigter in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht gestellt bzw aufrechterhalten hat und dem das LSG ohne zureichende Begründung nicht gefolgt ist (zu diesen Anforderungen s BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 5).
  • BVerfG, 07.01.2003 - 2 BvR 447/02

    Zum Fristbeginn für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in eine versäumte

    Auszug aus BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 72/07 B
    Gemäß § 85 Abs. 2 ZPO steht das Verschulden des Bevollmächtigten dem Verschulden der Partei gleich (zur Vereinbarkeit dieser Bestimmung mit dem Grundgesetzs BVerfGE 60, 253, 288 ff; vgl auch BVerfG , NJW 2003, 1516; BVerfGK 3, 306, 308).
  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 20/07 B

    Entziehung der Zulassung eines Zahnarztes zur vertragsärztlichen Versorgung nach

    Auszug aus BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 72/07 B
    12 Nach der Rechtsprechung des Senats muss die Prognose eines künftigen Wohlverhaltens zweifelsfrei zur Überzeugung des Tatrichters feststehen; jeder ernstliche Zweifel darüber, dass eine Verhaltensverbesserung tatsächlich eingetreten ist, hat die Verneinung von Wohlverhalten zur Folge (BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 12 RdNr 18 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerfG und des BGH; BSG, Beschluss vom 27.6.2007- B 6 KA 20/07 B - BeckRS 2007-45493; BSG, Beschluss vom 5.11.2008 - B 6 KA 59/08 B - juris RdNr 11).
  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 59/08 B

    Entziehung der Zulassung eines Vertragsarztes, Berücksichtigung strafprozessualer

    Auszug aus BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 72/07 B
    12 Nach der Rechtsprechung des Senats muss die Prognose eines künftigen Wohlverhaltens zweifelsfrei zur Überzeugung des Tatrichters feststehen; jeder ernstliche Zweifel darüber, dass eine Verhaltensverbesserung tatsächlich eingetreten ist, hat die Verneinung von Wohlverhalten zur Folge (BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 12 RdNr 18 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerfG und des BGH; BSG, Beschluss vom 27.6.2007- B 6 KA 20/07 B - BeckRS 2007-45493; BSG, Beschluss vom 5.11.2008 - B 6 KA 59/08 B - juris RdNr 11).
  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

  • BVerfG, 05.07.2004 - 2 BvR 225/00

    Verschuldetes Versäumnis der Monatsfrist für Verfassungsbeschwerde bei

  • BGH, 19.04.1967 - VIII ZR 46/65

    Wiedereinsetzung. Begriff des Vertreters

  • BFH, 04.11.2008 - V B 101/08

    Wirksamkeit einer Mandatsniederlegung in einem Verfahren mit Vertretungszwang

  • BSG, 27.06.1975 - 10 BV 35/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Prozeßbevollmächtigter - Ende der Vertretung -

  • BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 41/98 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

  • BSG, 28.02.2008 - B 14 AS 182/07 B

    Zulässigkeit der Beschwerde wegen Versäumung der Begründungsfrist einer

  • BGH, 14.06.1984 - IX ZB 28/84

    Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts - Unzulässigkeit einer Berufung -

  • BSG, 15.12.1959 - 10 RV 750/56
  • BSG, 10.03.2016 - B 6 KA 59/15 B
    Gemäß § 85 Abs. 2 ZPO steht das Verschulden des Bevollmächtigten dem Verschulden der Partei gleich; lediglich ein nach Beendigung des Mandatsverhältnisses unterlaufenes Versäumnis eines früheren Bevollmächtigten muss sich ein Beteiligter nicht mehr zurechnen lassen (BSG Beschluss vom 17.6.2009 - B 6 KA 72/07 B - Juris RdNr 8, mwN).

    Dementsprechend haben die obersten Bundesgerichte für die Konstellation, dass ein Prozessbevollmächtigter unmittelbar vor Ablauf der Frist zur Begründung eines Rechtsmittels das Mandat niederlegt und keine Begründung bei Gericht einreicht, entschieden, dass in diesem Fall das Anwaltsverschulden mit der Vertragsbeendigung zusammentrifft und deshalb noch der vertretenen Partei zuzurechnen ist (BSG Beschluss vom 17.6.2009 - B 6 KA 72/07 B - Juris RdNr 8, mwN; BSG Beschluss vom 5.8.2010 - B 13 R 117/10 B - Juris RdNr 6).

  • BSG, 29.03.2010 - B 13 R 519/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Versäumung der Begründungsfrist - Antrag auf

    Der Prozessbevollmächtigte des Klägers war aber nicht "ohne Verschulden" an der rechtzeitigen Übermittlung der Beschwerdebegründung an das BSG gehindert (§ 67 Abs. 1 SGG) , und dieses Verschulden seines Prozessbevollmächtigten ist dem Kläger zuzurechnen (§ 202 SGG iVm § 85 Abs. 2 Zivilprozessordnung - vgl BSGE 72, 158, 159 = SozR 3-1500 § 67 Nr. 7 S 17 sowie eingehend BSG, Beschluss vom 17.6.2009 - B 6 KA 72/07 B, BeckRS 2009-67148 RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 05.08.2010 - B 13 R 117/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - keine nochmalige Verlängerung der Begründungsfrist -

    Lediglich ein nach Beendigung des Mandatsverhältnisses unterlaufenes Versäumnis eines früheren Prozessbevollmächtigten muss sich ein Beteiligter nicht mehr zurechnen lassen, da dann die innere Rechtfertigung für eine Zurechnung entfallen ist (BSG Beschluss vom 17.6.2009 - B 6 KA 72/07 B - BeckRS 2009, 67148 RdNr 8 mwN) .
  • SG Marburg, 26.11.2008 - S 12 KA 27/08

    Kassenärztliche Vereinigung - Gesamtvergütung - keine Verzinsung von

    Das Bundessozialgericht habe in seiner Entscheidung vom 28.09.2005 - B 6 KA 72/07 R - dem Rechtsverhältnis Krankenkasse - Kassenärztlichen Vereinigung einen Anspruch auf Prozesszinsen anerkannt und dabei ausdrücklich klargestellt, dass dies nur die Zahlung fälliger Gesamtvergütungen betreffe.
  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 55/08 B
    Mit dieser Rüge kann der Kläger schon deswegen nicht durchdringen, weil er nicht dargelegt hat, selbst alles getan zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl zuletzt BSG, Beschluss vom 17.6.2009 - B 6 KA 72/07 B - RdNr 16).
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